;
global $wp; echo add_query_arg( $wp->query_vars, home_url() ); ?>
Unsere Versicherungsleistungen

CARISMA bietet Ihnen Sofortschutz für Classic Cars. Dazu stehen Ihnen fünf Versicherungsarten zur Verfügung.

Wir sind Ihr Spezial-Versicherungsanbieter für Newtimer, Youngtimer und Oldtimer und bieten Ihnen Sofortschutz für Ihre Classic Cars, Motorräder und Traktoren. Liebhaberfahrzeuge, die nicht als Alltagsfahrzeug gefahren werden, können bei uns deutlich günstiger versichert werden als in jeder herkömmlichen Kfz-Versicherung. Dabei versichern wir nicht nur den Zeitwert, sondern den aktuellen Marktwert/Wiederbeschaffungswert und auf Wunsch auch den Wiederherstellungswert Ihres klassischen Fahrzeugs. Mit unserem Sofortschutz-Beitragsrechner können Sie online direkt und unverbindlich Ihren jährlichen Versicherungsbeitrag erfahren und nach Abschluss sogar umgehend die eVB und Ihren Versicherungsschein erhalten. Geben Sie dazu einfach Ihr Fahrzeug ein, wählen Sie einen unserer Tarife und sehen Sie sofort, wie viel Sie gegenüber Ihrer herkömmlichen Kfz-Versicherung sparen können! Meine Fahrzeugdaten direkt eingeben!

Welche Klassiker versichert CARISMA?

CARISMA bietet besonderen Versicherungsschutz an für Oldtimer, Youngtimer, Newtimer und Premium Cars sowie Repliken klassischer PKW und Motorräder/Motorroller, die sich in gutem Zustand befinden, für Freizeitfahrten genutzt werden und wenn für den Fahrer ein Alltagsfahrzeug zur Verfügung steht. Wir bieten spezielle Versicherungstarife für Oldtimer (älter als 30 Jahre) und Youngtimer (älter als 15 Jahre) – darüber hinaus Newtimer-PKW und Newtimer-Motorräder (jünger als 15 Jahre), sofern diese nicht mehr gebaut werden oder bei denen es sich um aktuelle Modellserien mit Klassikerpotential handelt.

Außerdem bieten wir Versicherungsschutz für klassische LKW, Traktoren und Feuerwehren ab einem Alter von 20 Jahren, die in einem guten Zustand sind und nicht mehr in der Land- oder Forstwirtschaft eingesetzt bzw. nicht gewerblich genutzt werden.

Klassische Wohnmobile ab einem Alter von 20 Jahren und im guten Zustand können über uns ebenfalls den besonderen CARISMA Schutz erhalten.

Unser Angebot gilt natürlich auch für Premium Cars, also neue und neuere Luxus- und Sportwagen ab 100.000 Euro Neupreis, die ebenfalls nicht als Alltagsfahrzeuge genutzt werden.

Alle Informationen zu den Fahrzeugen, die wir versichern, können Sie auch folgender Tabelle entnehmen:

Fahrzeug Definition
Premium Cars Neue und neuere Luxus- bzw. Sportwagen ab 100.000 Euro Neupreis/ guter Zustand* / keine Alltagsnutzung
Oldtimer Fahrzeuge älter als 30 Jahre / Guter Zustand* / keine Alltagsnutzung
Youngtimer PKW und Motorräder/Motorroller älter als 15 Jahre / Guter Zustand* / keine Alltagsnutzung LKW, Traktoren, Feuerwehren, Wohnmobile älter als 20 Jahre / Guter Zustand* / nicht mehr in der Land- oder Forstwirtschaft eingesetzt bzw. nicht gewerblich genutzt / keine Alltagsnutzung
Newtimer PKW und Motorräder jünger als 15 Jahre, die nicht mehr gebaut werden oder bei denen es sich um aktuelle Modellserien mit Klassikerpotential handelt / Guter Zustand* / keine Alltagsnutzung
Repliken Nachbauten klassischer PKW und Motorräder / Guter Zustand* / keine Alltagsnutzung
* Keine bekannten technischen Mängel oder Unfallschäden, weitestgehend im Originalzustand.

Die CARISMA Haftpflichtversicherung* bietet Ihnen und den mitversicherten Personen Versicherungsschutz, wenn durch das versicherte Fahrzeug andere Personen verletzt oder getötet werden, fremde Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen. Sie tritt auch ein, wenn Vermögensschäden bei anderen Personen herbeigeführt werden.
Die CARISMA Haftpflichtversicherung bietet für diesen Fall einen Pauschalschutz für Vermögens, Sach- und Personenschäden von bis zu 100 Millionen Euro, maximal 15 Millionen Euro je geschädigter Person, und deckt damit fast jeden denkbaren Schaden ab.

Darüber hinaus leistet die CARISMA Haftpflichtversicherung bis zu 5 Millionen Euro für alle Umweltschäden eines Versicherungsjahres.

* Den genauen Wortlaut entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen..

Die CARISMA Fahrerschutzversicherung* gilt in Verbindung mit der CARISMA Haftpflichtversicherung und schützt die Fahrer Ihres Classic Cars in der gleichen Weise wie die CARISMA Haftpflichtversicherung andere Personen.

Versichert sind alle Fahrer, die als Fahrer Ihres Classic Cars durch Ihren Versicherungsschein zugelassen sind.

Selbst wenn der schlimmste Fall eintritt, sind Hinterbliebene im Rahmen der gesetzlichen Unterhaltsansprüche zum Beispiel im Fall von Witwen- oder Waisenrenten abgesichert.

Die Fahrerschutzversicherung ersetzt für den Fahrer Personenschäden und kommt zum Beispiel für Kosten für Verdienstausfall oder behindertengerechte Umbaumaßnahmen von Haus, Wohnung und Fahrzeug auf.

*Die genauen Konditionen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.

In der CARISMA Teilkasko* sind folgende Ereignisse versichert:

  • Brand und Explosion
  • Entwendung
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch
  • Zusammenstoß mit Tieren
  • Glasbruch
  • Kurzschluss an der Verkabelung einschließlich Folgeschäden an direkt angrenzenden, stromführenden Bauteilen bis € 3.000
  • Tierbiss an Kabeln, Schläuchen, Leitungen, Dämmmaterial, und Manschetten einschließlich Folgeschäden bis € 3.000
  • Verlust der Fahrzeugschlüssel durch Einbruchdiebstahl (nicht aus dem Fahrzeug) oder Raub einschließlich Austausch oder Umcodieren der Tür- und Lenkradschlösser

Deckungsbausteine, die Ihr klassisches Fahrzeug gegenüber einer Teilkasko herkömmlicher Kraftfahrzeugversicherer besser stellen:

  • Mut-und böswillige Beschädigung (Vandalismus)
  • Transport auf Fähre
  • Transportmittelunfall
  • Transport bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen (bei Saisonkennzeichen außerhalb der Saison) auf z.B. einem LKW, Anhänger oder der Bahn. Mindestselbstbeteiligung: 2 %, mindestens € 500,-, höchstens € 2.500,- (es sei denn, es ist eine höhere Selbstbeteiligung in der Teilkasko vereinbart).
  • Treibstoff und Betriebsmittel bis maximal 500 EUR
  • Wiedererlangungskosten, die im Zusammenhang mit der erforderlichen Wiederbeschaffung von abhandengekommenen oder nicht wieder aufbaubaren Fahrzeugen entstanden sind (z.B. Reise-und Transportkosten, Zoll, Gebühren und Sicherheitskosten, Überführung, Abmeldung und Zulassung) bis maximal 500 EUR
  • Mitgeführte Sachen und persönliche Gegenstände bis maximal 2.500 EUR
  • Sicherheitsbekleidung im Rahmen der Motorradversicherung bis maximal 500 EUR
  • für bereits gezahlte Startgelder zu Oldtimerfahrten und -veranstaltungen bis maximal 500 EUR

*Die genauen Konditionen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.

Die CARISMA Vollkaskoversicherung* ersetzt über die Teilkasko hinaus Schäden

  • durch eigene Unachtsamkeit / selbstverschuldete Unfälle
  • durch andere Verursacher, die Fahrerflucht begehen
  • bei unklarer Rechtslage, insbesondere bei Feststellung einer Mithaftung (Teilschuld)

*Die genauen Konditionen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.

Die CARISMA All Risk Versicherung* ist bei den meisten Fahrzeugen unser Kasko-Premium-Versicherungsprodukt. Es beinhaltet über die Vollkaskoversicherung hinausgehenden Schutz gegen alle Gefahren, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Dazu gehört dann zum Beispiel auch Schutz gegen verschiedene Betriebsschäden wie das Aufschlagen der Motorhaube, Schäden durch chemische Reaktionen wie zum Beispiel durch sauren Regen sowie unbegrenzter Schutz bei Tierbiss- und Kurzschlussfolgeschäden.

Die Besonderheit der CARISMA All Risk Versicherung ist die sogenannte Beweislastumkehr, wodurch die Beweislast im Schadenfall bei CARISMA liegt – im Gegensatz zur Teil- und Vollkaskoversicherung. Es bedeutet, dass nicht Sie als Versicherungsnehmer, sondern CARISMA im Schadenfall auf eigene Kosten beweisen müsste, das der Schaden unter die Ausschlüsse fällt.

Damit bietet die CARISMA All Risk Versicherung im Schadenfall die höchstmögliche Sicherheit und Kostenentlastung. Voraussetzung für den Abschluss einer CARISMA All Risk Versicherung ist ein Wertgutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen/einer Sachverständigenorganisation, das nicht älter ist als drei Jahre ist.

*Die genauen Konditionen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.