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FAQ –
alle Fragen und Antworten
rund um Liebhaberfahrzeuge
und den CARISMA Versicherungsschutz.

FAQ –
alle Fragen und Antworten
rund um Liebhaberfahrzeuge
und den CARISMA Versicherungsschutz.

CARISMA vermittelt Versicherungsschutz für PKW (inkl. Repliken und Kleinbusse), LKW, Wohnmobile, Motorräder (inkl. Repliken)/Motorroller, Feuerwehren und Traktoren. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist für alle Fahrzeuge, dass diese als Liebhaberfahrzeuge genutzt werden. Das bedeutet, sie werden nicht als Alltagsfahrzeuge verwendet und sind an Orten, wie zum Beispiel in einer Garage oder in einem Carport untergebracht. Alle Fahrzeuge müssen außerdem in einem guten Allgemeinzustand sein.
Die Anforderungen an den Abstellort variieren und hängen unter anderem vom Wert der Fahrzeuge ab. Der Online-Tarifrechner von CARISMA berücksichtigt diese Zusammenhänge automatisch.

Weil CARISMA Fahrzeuge versichert, die nicht als Alltagsfahrzeuge verwendet werden (siehe: Für welche Fahrzeuge bietet CARISMA den perfekten Versicherungsschutz), kann CARISMA Versicherungsschutz vermitteln, der die Leistungen von herkömmlichen Kfz-Versicherungen noch übertreffen und gleichzeitig deutlich günstiger im Preis ist.

eVB steht für elektronische Versicherungsbestätigung. Die eVB ersetzt die früher übliche Versicherungs-Doppelkarte (auch Deckungskarte genannt) und wird zur Anmeldung eines Kraftfahrzeugs beim Straßenverkehrsamt benötigt. Die eVB ist eine siebenstellige Kombination aus Zahlen und Buchstaben und wird bei einem CARISMA Online-Versicherungsabschluss sofort über Ihren Browser und per E-Mail erteilt.

Note 1

Makelloser Zustand. Keine Mängel, Beschädigungen oder Gebrauchsspuren an der Technik und an der Optik. Komplett und perfekt restauriertes Spitzenfahrzeug. Wie neu (oder besser*). Sehr selten.

Ein Fahrzeug, auf das man begeistert zugeht und bei dem man auch bei genauer Prüfung keine Mängel feststellt. Basis für die Bewertung in die Zustandsnote 1 ist der angenommene Zustand bei Erstauslieferung, d.h. der ehemalige Neuwagenzustand des entsprechenden Herstellers.

Note 2

Guter Zustand. Mängelfrei, aber mit leichten (!) Gebrauchsspuren. Entweder seltener, guter unrestaurierter Originalzustand oder fachgerecht restauriert. Technisch und optisch einwandfrei mit leichten Gebrauchsspuren.

Ein Fahrzeug, auf das man begeistert zugeht, aber an dem man bei näherer Betrachtung leichte Gebrauchsspuren findet. Diese leichten Gebrauchsspuren sollten sich in der nachvollziehbaren, geringen Gesamtlaufleistung bzw. Laufleistung nach der Restauration widerspiegeln. Entsprechend niedrig ist auch der Verschleißgrad der Technik.

Note 3

Gebrauchter Zustand. Fahrzeuge ohne größere technische und optische Mängel, voll fahrbereit und verkehrssicher. Keine Durchrostungen. Keine sofortigen Arbeiten notwendig.

Ein Fahrzeug, auf das man zugeht und bei näherer Betrachtung unschwer Gebrauchsspuren und diverse kleinere Mängel erkennt. Die Gebrauchsspuren und Mängel sollten sich in der nachvollziehbaren Gesamtlaufleistung bzw. Laufleistung nach einer Restauration widerspiegeln. Entsprechend hierzu ist auch der Verschleißgrad der Technik.

Note 4

Verbrauchter Zustand. Nur eingeschränkt fahrbereit. Sofortige Arbeiten zur erfolgreichen Abnahme gem. § 29 StVZO sind notwendig. Leichtere bis mittlere Durchrostungen. Fahrzeug komplett in den einzelnen Baugruppen aber nicht zwingend unbeschädigt.

Ein Fahrzeug, auf das man zugeht und bei dem diverse Mängel schon aus der Entfernung erkennbar sind. Eine nähere Inaugenscheinnahme zeigt deutliche Verschleißspuren

Note 5

Restaurierungsbedürftiger Zustand. Fahrzeuge im mangelhaften, nicht fahrbereiten Gesamtzustand. Umfangreiche Arbeiten in allen Baugruppen erforderlich. Fahrzeug nicht zwingend komplett.

Ein Fahrzeug, bei dem selbst der Laie sofort deutliche Mängel und/oder Fehlteile erkennt. Könnte auch als Teileträger verwendet werden.

Ein Oldtimer ist ein Fahrzeug mit einem Alter ab 30 Jahre. Fahrzeuge bis Anfang der 50iger Jahre werden mitunter als Veteranen bezeichnet.

Ein Youngtimer ist ein Fahrzeug mit einem Alter zwischen 15 und 30 Jahren.

Ein Newtimer ist ein PKW oder Motorrad mit einem Alter jünger als 15 Jahre, der/das nicht mehr gebaut wird oder bei dem es sich um Modellserien mit Klassikerpotential handelt.

Hierbei handelt es sich um ein neuen oder neueren Luxus- bzw. Sportwagen ab 100.000 Euro Neupreis

Weil CARISMA Versicherungen für Fahrzeuge vermittelt, die nicht als Alltagsfahrzeuge verwendet werden, kommen die von CARISMA angebotenen Versicherungen ohne Schadenfreiheitsklassen aus. Trotzdem sind sie oft noch preiswerter als die Versicherungen herkömmlicher Kfz-Versicherungen mit den niedrigsten Schadenfreiheitsklassen. Ein weiterer Vorteil ist, dass Versicherungsnehmer im Schadenfall nicht in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse hochgestuft werden können.

Die Fahrerschutzversicherung wird oft als die Vollkasko für den Fahrer bezeichnet. Die Fahrerschutzversicherung übernimmt im Zusammenhang mit einem Personenschaden des Fahrers die Leistungen, für die bei den Mitfahrern die Haftpflichtversicherung aufkommt. Beispiele für Leistungen der Fahrerschutzversicherung, die sonst nicht erstattet werden, sind:

  • ein möglicher Verdienstausfall aufgrund des Unfalls
  • eine nach dem Unfall benötigte Haushaltshilfe
  • behindertengerechte Umbaumaßnahmen
  • Hinterbliebenenrente

Für die von CARISMA vermittelten Fahrerschutzversicherungen gelten die gleichen Deckungssummen, wie sie in der Haftpflicht für einen einzelnen Personenschaden festgelegt sind, also bis zu 15 Millionen Euro.
Die Fahrerschutzversicherung hat gegenüber einer Unfallversicherung oft den Vorteil, dass sie auch dann zahlt, wenn es keine bleibenden gesundheitlichen Schäden gibt.

Ein H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge kann beantragt und erteil werden, wenn das Fahrzeug folgende Kriterien erfüllt.

  • Mindestalter 30 Jahre seit Erstzulassung
  • dokumentierte Fahrzeughistorie
  • 90 Prozent originale oder originalgetreue Fahrzeugteile
  • erhaltenswerter Pflegezustand

H-Kennzeichen wurden zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts eingeführt. Halter profitieren von einer niedrigen Kfz-Steuer und von günstigen Versicherungen, wie sie CARISMA vermittelt. Die Fahrzeuge dürfen außerdem uneingeschränkt in Umweltzonen fahren und benötigen keine Umweltplakette. Voraussetzung für das H-Kennzeichen ist allerdings ein Expertengutachten, das durch einen Gutachter mit entsprechender Berechtigung erstellt wird. TÜV, GTÜ, KÜS oder DEKRA können z.B. solche Gutachten erstellen. Die Prüfung kostet etwa 100 Euro. Bei der Begutachtung nach Paragraf 23 der StVZO wird auch die Originalität bewertet.
Es muss ebenfalls nachgewiesen werden, dass sich das Fahrzeug in einem technisch einwandfreien Zustand befindet. Dies muss durch eine Hauptuntersuchung festgestellt werden.

CARISMA vermittelt Ihnen Kaskoversicherungen, die den tatsächlichen Wert Ihres Klassikers abdecken. Daher muss von ihnen zum Versicherungsabschluss ein realistischer Wert genannt werden. Dies ist in den meisten Fällen der übliche Marktwert, also der Durchschnittspreis, zu dem ihr Fahrzeug am Privatmarkt für klassische Fahrzeuge gehandelt wird. Hierbei gilt es zu berücksichtigen, ein gleichwertiges und gleichartiges Fahrzeug im möglichen Schadenfall zu kaufen.

CARISMA „Selbstbewertung“

Bei Fahrzeugen, die älter als 10 Jahre sind und deren voraussichtlicher Versicherungswert bei maximal € 40.000 liegt, reicht uns in den meisten Fällen ein Handy Video, welches das Fahrzeug von innen zeigt. Öffnen Sie dazu alle Türen, die Motorhaube und den Kofferraum. Gehen Sie wieder mit laufender Videoaufzeichnung um Ihr Fahrzeug und filmen Sie an allen Türen für einige Sekunden die Türverkleidung und den Innenraum des Fahrzeugs, sowie den Motor- und Kofferraum. Achten Sie hier bitte darauf, dass die Kamera Zeit hat, sich dem Lichtunterschied zwischen innen und außen anzupassen. Außerdem benötigen wir im Video eine erkennbare Aufnahme des Tachometerstands. Bei Traktoren und Motorrädern ist entsprechend der Bauart zu verfahren.

Kurzgutachten

Bei Fahrzeugen, die älter als 10 Jahre sind und deren voraussichtlicher Versicherungswert bei maximal € 70.000 liegt, reicht uns eine Bewertung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen/einer Sachverständigenorganisation in Form einer oberflächlichen, äußerlichen Inaugenscheinnahme. Besonderheiten des Fahrzeugs, die Historie sollten immer in einem Gutachten festgehalten werden.

Detailliertes Gutachten

Bei Fahrzeugen, die älter als 10 Jahre sind und deren voraussichtlicher Versicherungswert über € 70.000 liegt und/oder deren Zustandsnote besser als Note 2 eingeordnet wird oder bei der Versicherung des Wiederherstellungswertes, ist immer eine ausführliche Bewertung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen/einer Sachverständigenorganisation notwendig. Hier werden alle Baugruppen inklusive der Fahrzeugunterseite ausführlich ohne Zerlegung besichtigt und in der Expertise beschrieben. Umfangreiches Bildmaterial gehört ebenfalls dazu. In der Regel führt der Sachverständige eine Probefahrt durch.

CARISMA empfiehlt:

Lassen Sie ein Wertgutachten erstellen und regelmäßig aktualisieren, denn als Geschädigter sind sie sowohl im Haftpflichtschadenfall (ein Dritter beschädigt Ihr Fahrzeug), als auch im Kaskoschadenfall stets beweispflichtig. Gutachter ermitteln den tatsächlichen Wert ihres Klassikers, unabhängig vom Kaufpreis. Verdeckte Mängel, verschwiegene Vorschäden können durch unabhängige Spezialisten aufgedeckt werden.

Besonderheit bei der All Risk-Versicherung*

Bei Abschluss einer All Risk Versicherung immer die Vorlage eines Gutachtens notwendig. Für den Online-Versicherungsabschluss muss CARISMA das Gutachten allerdings noch nicht zwingend vorliegen und kann stattdessen innerhalb von acht Wochen nachgereicht werden. Die Gutachten dürfen generell nicht älter als drei Jahre sein.

*CARISMA behält sich vor, von diesen Regelungen in Einzelfällen abzuweichen und Sie entsprechend zu informieren.

Unabhängige Kfz-Sachverständige oder unabhängige Sachverständigenorganisationen finden Sie zum Beispiel hier Classic Data Sachverständigen-Suche.

Das CARISMA Premium-Angebot ist unser umfassendster Versicherungsschutz.

Für PKW gilt: Bei den meisten Oldtimern, Youngtimern und Newtimern bietet das Premium-Angebot neben der CARISMA Haftpflichtversicherung die CARISMA All Risk Versicherung mit Beweislastumkehr zum Vorteil des Kunden. Diese All Risk deckt alle Schäden ab, die durch die Teilkasko und Vollkaskoversicherung abgedeckt sind, sowie darüber hinaus alle Schäden, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Außerdem ist eine Fahrerschutzversicherung eingeschlossen.

Für Wohnmobile gilt: Bei den Oldtimern und Youngtimern bietet das Premium-Angebot ebenfalls die CARISMA Haftpflichtversicherung sowie die CARISMA All Risk Versicherung mit Beweislastumkehr zum Vorteil des Kunden. Diese All Risk deckt alle Schäden ab, die durch die Teilkasko und Vollkaskoversicherung abgedeckt sind, sowie darüber hinaus alle Schäden, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Außerdem ist eine Fahrerschutzversicherung eingeschlossen.

Für neue und neuere Luxus- bzw. Sportwagen (Premium Cars) bietet das Premium-Angebot die CARISMA Haftpflichtversicherung sowie die Teil- und Vollkaskoversicherung.

Für Motorräder, Traktoren, Feuerwehren und LKW umfasst das Premium Angebot die CARISMA Haftpflichtversicherung sowie die Teil- und Vollkaskoversicherung.

Die CARISMA All Risk Versicherung bietet Versicherungsschutz gegen alle Gefahren, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind! Das bedeutet, dass die CARISMA All Risk zusätzlich zu den bereits durch die CARISMA Vollkasko versicherten Gefahren noch weitere Deckungsbausteine enthält. Dazu gehören zum Beispiel:

  • verschiedene Betriebsschäden (z.B. Aufschlagen der Motorhaube)
  • Schäden durch chemische Reaktion (z.B. saurer Regen)
  • unbegrenzte Tierbiss- und Kurzschlussfolgeschäden

Das attraktivste an der All Risk Versicherung ist die Umkehrung der Beweislast. Das bedeutet, dass im Schadenfall nicht der Versicherungsnehmer, sondern der Versicherer auf seine Kosten beweisen muss, ob ein Schaden unter Umständen ausgeschlossen ist. Bei der Teilkasko- und Vollkaskoversicherung muss üblicherweise der Versicherungsnehmer durch die Vorlage der Schadensumstände nachweisen, dass ein Schaden von der Versicherung abgedeckt ist. Dadurch bietet die CARISMA All Risk ihren Kunden noch mehr Sicherheit und Kostenentlastung.

Zum Abschluss einer CARISMA All Risk Versicherung ist die Vorlage eines Gutachtens notwendig, das nicht älter als drei Jahre ist.

Im Schadenfall gehen Sie einfach zum CARISMA Schadenfallformular. Dort können Sie angeben, was passiert ist, und CARISMA setzt sich mit Ihnen in Verbindung und unternimmt alle Schritte, die zur Regulierung des Schadens notwendig sind.

Nein, da die Versicherungen, die CARISMA vermittelt, Fahrzeugen vorbehalten sind, die nicht als Alltagsfahrzeuge verwendet werden; und weil für diese Versicherungen keine Schadensfreiheitsklassen existieren, erfolgt auch keine Hochstufung im Schadenfall.

Der Wiederherstellungswert eines Fahrzeugs beziffert die über den Markt- bzw. Wiederbeschaffungswert hinausgehenden erforderlichen Instandsetzungskosten, um Ihr Fahrzeug in den gegenwärtigen Zustand zu bringen. Das kann also zum Beispiel die Summe aus der Anschaffung des Fahrzeugs und einer nachfolgenden aufwändigen Restauration sein, aber auch für Fahrzeuge gelten, die bisher unrestauriert, aber besonders erhaltenswürdig sind. Die Möglichkeiten sind hier allerdings verschieden und es ist daher immer notwendig den Wiederherstellungswert durch ein detailliertes Gutachten eines unabhängigen Gutachters feststellen zu lassen. In der Regel enthält dieses Gutachten auch den Marktwert und Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Um den Wiederherstellungswert Ihres Fahrzeugs über CARISMA zu versichern, darf das Gutachten nicht älter als 3 Jahre sein. Wenn Sie den Wiederherstellungswert versichern möchten, geben Sie diesen Wert beim Versicherungsantrag an und markieren, dass dieser Wert versichert werden soll. Sie haben dann bis zu 8 Wochen Zeit, das erstellte Gutachten vorzulegen. Sie können den Wiederherstellungswert auch noch nachträglich versichern.

Sollte das versicherte Fahrzeug nicht wieder aufbaubar sein, gelten die Bestimmungen bei Anschaffung eines Fahrzeugs der identischen Baureihe. Die Leistungsgrenze ist in jedem Fall die vereinbarte Versicherungssumme.